Meine Bestrafung wegen Ladendiebstahls Teil 1-3
Annikas Gehirn musste an jenem Tag ausgesetzt haben, anders konnte sie sich ihr Handeln nicht erklären. Sie hatte unbedingt die tollen Kleidungsstücke haben wollen, die sie in der Boutique anprobiert hatte, hatte aber gewusst, dass sie sich die niemals würde leisten können. Sie war sich jedoch so sicher gewesen, die Ware in einem unbeobachteten Moment einfach aus dem Laden schaffen zu können. Natürlich war sie doch erwischt worden. Es folgte das Übliche: Polizei, Anzeige und schließlich Gerichtsverfahren. Das Verfahren fand vor einem Jugendgericht statt, war Annika doch erst vor Kurzem 18 geworden. Der Prozess dauerte nicht lange. Die Tat war unstrittig, Annika hatte auch gestanden, in der Hoffnung, dadurch mit einem blauen Auge davonzukommen. Doch dieser Wunsch wurde ihr nicht erfüllt. Als der Richter sie schließlich zu sechs Tagen Arrest verurteilte, brach die junge Frau in Tränen aus. Das würde sie niemals ihren Eltern und ihren Freundinnen verheimlichen können. Fast ebenso schlimm: Auch dem Besitzer des Cafes, in dem sie in der Zeit zwischen Abitur und Studium jobbte, würde sie wohl davon erzählen müssen, wenn sie für fast eine Woche verschwand. Er würde bestimmt keine Ladendiebin beschäftigen wollen und sie würde ihr ohnehin knappes Einkommen verlieren.
Der Richter bat Annika zu sich. „Es gibt da noch eine Alternative“, fing er an. „Haben Sie schon einmal vom Projekt AZUJU gehört?“ Annika konnte sich dunkel an einen Bericht im Fernsehen erinnern. Ihr Kreis war einer von wenigen, in denen im Rahmen dieses Pilotprojekts, dessen ausgeschriebener Name ‚Alternative Zuchtmittel im Jugendstrafrecht’ deutlich weniger lustig klang als seine Abkürzung, neue Wege ausprobiert wurden, erstmals straffällig gewordene Jugendliche nicht auf die schiefe Bahn kommen zu lassen. Annika wusste auch, dass dieses Projekt etwas mit körperlicher Züchtigung zu hatte. Der Richter bestätigte ihre Befürchtung, als er ihr erklärte, dass sie statt Arrest auch 25 Hiebe mit dem Rohrstock auf den Po (er sprach von „Gesäß“) haben konnte. Annika war schockiert, war sie doch noch nie in ihrem Leben geschlagen wurden. Doch nachdem sich der erste Schreck gelegt hatte, wurde ihr klar, dass sie das wenigstens schnell hinter sich bringen konnte. Weder ihre Eltern noch der Cafebesitzer würden davon erfahren. So stimmte sie, immer noch schluchzend, zu. Letztendlich hatte sie keine andere Wahl.
Wenige Tage später kam der angekündigte und von Annika furchtvoll erwartete Brief an. Sie fischte ihn aus der Post, bevor ihre Eltern ihn bemerkten und öffnete ihn in ihrem Zimmer. Sie begann zu lesen:
Sie haben ihr Einverständnis zu einer AZUJU-Maßnahme gegeben. Sie sind verpflichtet, sich binnen 14 Tagen mit diesem Schreiben und einem amtlichen Lichtbildausweis an der unten benannten Stelle einzufinden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, verfällt Ihr Anrecht auf die AZUJU-Maßnahme und der ersatzweise angeordnete Jugendarrest wird vollstreckt. Details zu Ihrer AZUJU-Maßnahme entnehmen Sie dem Beiblatt.
Mit zittrigen Fingern fischte Annika das erwähnte Beiblatt aus dem Umschlag. Sie erschrak. Die Hiebe mit dem Rohrstock erfolgen auf das ausschließlich mit einer Lage Unterwäsche bekleidete Gesäß, stand dort. Bislang war Annika fest davon ausgegangen, dass man sie nicht zwingen konnte, sich für die Strafe auszuziehen und sie so den Rohrstock auf den Hosenboden ihrer Jeans erhalten würde. Doch dass sie im Höschen bestraft werden würde, machte die Vorstellung noch unerträglicher und schon wurden ihre Augen wieder feucht. Doch die Alternative Jugendarrest war noch viel schlimmer. Annika schluckte die Tränen herunter.
Je näher der Termin ihrer Bestrafung kam, desto elender fühlte Annika sich. In der Nacht davor konnte sie kaum schlafen. Als sie doch eingeschlummert war, hatte sie davon geträumt, zitternd und mit heruntergelassener Hose die letzten Sekunden vor dem ersten Hieb abzuwarten. Kurz bevor der Rohrstock sie traf, war sie wieder aufgewacht. Immerhin hatte sie den Mut aufgebracht, sich ihrer besten Freundin Julia anzuvertrauen, so dass sie den schweren Weg zu einem Nebengebäude des Amtsgerichts nicht alleine gehen musste. Am ganzen Körper zitternd reichte Annika der Dame am Empfang das Schreiben und ihren Ausweis. Diese tippte die Daten in ihren Computer ein und gab Brief und Ausweis mit einem aufmunternden Lächeln an Annika zurück. „Hier gleich links, dann setzten sie sich am Ende des Gangs auf einen Stuhl. Sie werden dann aufgerufen“, erklärte sie. Ihre Stimme war sanft und Annika glaubte, ein wenig Mitleid in ihrem Gesicht zu sehen. Das machte es aber auch nicht wirklich besser. „Und wer sind Sie?“, fragte die Empfangsdame Julia. „Ihre Freundin“, antwortete diese und schob als Erklärung hinterher: „Damit es ihr nicht ganz so elend geht.“ Die Dame sagte: „In Ordnung. Sie dürfen mit ihr mitgehen.“ Bald darauf saßen bei beiden jungen Frauen auf zwei harten Holzstühlen am Ende des Gangs. Annika nahm kaum noch etwas bewusst wahr, so sehr waren ihre Gedanken bei der bevorstehenden Bestrafung. Sie war Julia sehr dankbar dafür, dass diese kein Gespräch führen wollte, sondern sich nur beruhigend an sie gekuschelt hatte und Annikas Hand hielt. Die Wartezeit, in Wirklichkeit nur zehn Minuten, kam ihr endlos vor. Dann öffnete sich eine Tür und eine Frau trat heraus. „Annika?“, fragte sie. Annika nickte kaum sichtbar. „Ich bin Frau Richter“, stellte sich die Frau vor. Welch ein passender Name, dachte Julia. Annika hingegen war so aufgeregt, dass ihr dieses Detail entging. Frau Richter war vielleicht Mitte 40 und sah gut durchtrainiert aus. Ob sie es wohl war, die die Strafe ausführte, fragte sich Julia, während ihre Freundin zum Mitkommen aufgefordert wurde. Julia wollte ihnen folgen, doch Frau Richter fragte: „Wer sind Sie denn?“ „Ich leiste ihr Beistand“, erklärte Julia, doch Frau Richter wies sie zurück: „Es tut mir leid, aber während der Strafe sind keine Dritten zugelassen. Sie können hier auf ihre Freundin warten. Sie wird nachher bestimmt Trost brauchen.“
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